Wiederbeginn5 9Ab 11.05. beginnt nach und nach der Unterricht der Klassen 5-9. Der Unterricht für die Klassen 10 wird in gewohnter Weise fortgeführt.




Die Ausgangslage:

Die Unterrichtsorgansation für Klasse 10 als Vorbereitung für die Schulabschlüsse mit Berücksichtigung weiterer Unterrichtsfächer hat sich bewährt.
Landesregierung und Ministerium für Schule und Bildung (MSB) haben am 6.05. abends und am 7.5. morgens mit der Corona-Schulmail Nr. 20 verkündet, dass die Schulen in NRW den Unterricht für die weiteren Jahrgänge ab dem 11.05. aufnehmnen.
Hierbei gelten folgende Rahmenbedingungen:
- neben Klassen 10 an jedem Schultag (Mo-Fr) ein bis zwei weitere Jahrgänge,
- Unterricht in verkleinerten Lerngruppen (Halbklassen),
- feste und permanente Lerngruppen,
- nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum,
- Unterricht nur vormittags,
- keine Mittagsverpflegung.

Die Schulen haben den Auftrag, die Umsetzung in den Tagen zuvor vorzubereiten. 

Fragen zur Schulpflicht und Antworten aus der SchulMail Nr. 15 des MSB vom 18.04.2020

Für wen gilt die Schulpflicht?
Die Teilnahme am Unterricht (...) und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend (...)  für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen (...).

Gilt die Schulfplicht auch für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen?
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (...) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. (...) 
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Unsere Planungen zum Schulstart führten zu folgenden Ergebnissen:

So sieht unser Schulstart für unsere Jahrgänge 5-9 aus:

• Wir haben ein "Handout" und eine Vereinbarung zu den Hygienevorschriften in Corona-Zeiten für unsere Schule entwicket (hier abrufbar). Diese Vorschriften sind auf dieser Homepage zum  Download bereitgestellt und wir werden die Regeln am ersten Schultag verteilen. Wir erwarten die Kenntnisnahme der Vereinbarungen zur Einhaltung der Hygiene und unserer Maßnahmen bei Verstößen durch Unterschrift von den Eltern.
• Während der Jahrgang 10 bis zu den Prüfungsarbeiten weiterhin montags bis freitags täglich Unterricht hat, sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 an zwei Wochentagen in der Schule. Hierzu gilt folgender Plan: 

montags 

Jahrgang 9

Jahrgang 6

dienstags

Jahrgang 9

Jahrgang 8

mittwochs

Jahrgang 7

Jahrgang 5

donnerstags

Jahrgang 8

Jahrgang 5

freitags

Jahrgang 7

Jahrgang 6

• Der Unterricht findet täglich in zwei nacheinander folgenden Durchgängen in halber Klassenstärke statt. Jede Klasse wird also in eine Gruppe A und in eine Gruppe B unterteilt. Die Klassenleitung informieren die Familien über die Gruppeneinteilungen auf den bewährten Kommunikationswegen:
• Unterrichtszeiten: Gruppe A:  8.00 Uhr bis 10:00 Uhr; Gruppe B: 10.30 Uhr bis 12:30 Uhr
  Durch diese Organisationsform vermeiden gemeinsame Pausenzeiten, in denen Verstöße gegen die Einhaltung der Abstandsregeln zu befürchten wären.
  Wir erreichen einen Schulbesuch an mehreren Wochentagen, nämlich zwei Mal (in vollständigen Schulwochen).
• Die Schülerinnen und Schüler werden vor dem Schulgebäude bereits auf Hygienemaßnahmen hingewiesen.
• Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren Klassenleitungen vor dem Gebäude empfangen.
Sammelorte der (Halb-)Klassen sind auf dem Schulhof markiert, um eine Durchmischung und Verstöße gegen die Abstandsregeln zu minimieren.
• Die Schülerinnen und Schüler werden - halbklassenweise - von den Klassenleitungen nacheinander in die Klassenräume geführt. Am ersten Tag besprechen die Klassenleitungen Wichtiges und besprechen mit ihnen intensiv die Hygienevorschriften und Erwartungen.
Pausenzeiten werden bei Bedarf durch jede Halbklasse individuell festgelegt, um Pausenkontakte zu minimieren.
• Die Laufwege im Gebäude werden z. T. als "Einbahnwege" genau festgelegt und erklärt.
• Der Wechsel zwischen den beiden Gruppen an einem Tag ist an jedem Tag so terminiert, dass es möglichst nicht zu Kontakten zwischen den Halbklassen kommt.
• Wir begrüßen das Mitbringen und Nutzen von Desinfektionsmitteln und Atemschutzmasken ausdrücklich.
• Die Schülerinnen und Schüler erhalten Hausaufgaben, die bis zur nächsten Unterrichtszeit des jeweiligen Faches vollumfänglich anzufertigen sind ("Lernen auf Distanz").

 

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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