DASA - Arbeitsschutzausstellung

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Die DASA ist eine dauerhafte Arbeitsschutz-Ausstellung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Das Ausstellungsgebäude 
in Dortmund-Dorstfeld ist ein umfangreiches Museum zum Anfassen und Mitmachprogrammen.

Unsere erste Kooperation mit der DASA ergab sich aus dem Kulturagenten-Programm: Die Klasse 8b entwickelte mit einer Fotokünstlerin eine Fotoausstellung zum Thema Arbeitsschutz. Hieraus entwickelte sich eine zweite Kooperation unserer Schule mit der DASA.

Kooperation 1:
• Projekt "Happy End" 
• Klasse 8b
• Projektzeitraum Oktober 2016 - Februar 2017


Kooperation 2:
• unbefristete Kooperationsvereinbarung ab März 2017 zur Entwicklung und Förderung der Informations- Und Kulturkompetenz von Schülerinnen und Schüler.
• Zur Ausgestaltung der Kooperation gehören
 

- Museumspadagogische Programme (z. B. Führungen, Museumsgespräche, Mitmach-Aktionen, Workshops, Aktionsprogramme,
- Lehrerfortbildungen und Info-Veranstaltungen
- Schüler- und Lehrermaterialien und Medien
- Unterstüttzung von Fach- und Projektarbeiten
- Unterstützung von fachkonferenzen bei der Erweiterung schilinternen Curricula und fachlicher Lernmittelkonzepte

 

 

 

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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