schultueteDa es mehr Anmeldungen als bereitgestellte Schulplätez gab, mussten wir mithilfe des Losverfahrens Kinder abweisen. 

Vier Klassen mit 27 Kindern! Das ist die Obergrenze. In der Anmeldewoche wurde aber mehr als diese 108 Kinder angemeldet. Deshalb mussten wir leider einigen Familien eine Absage erteilen. Alle schrifltichen Aufnahme- und Ablehnungsbescheide wurden Mitte der letzten Woche versendet.

Bei dem Losverfahren hatten wir die zuvor festgelegten Kriterien angewendet. Diese sind auf der Homepage unter "Infos und Anmeldungen für die nächsten Klassen 5" zu finden.

Bei der Auslosung waren auch unser Schülersprecher und seine Stellvertreterin zugegen. Zugegeben: Es ist kein schöner Augenblick, die Anmeldebögen der abgelehnten Kinder zu sichten, zumal diese zumeist auch Freundinnen und Freunde angegeben hatten, mit denen sie in einer Klasse sein möchten.

Auch die Anfrage für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf war deutlich höher, als die vom Schulträger (Stadt Dortmund) zugesagten 13 Plätze für den nächsten Jahrgang fünf. Da alle Familien, denen wir vom Schulträger empfohlen worden sind, dieser Empfehlung gefolgt sind, mussten wir leider die weiteren Anfragen ablehnen.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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