CoronaGestern und heute erhielten wir Informationen vom Gesundheitsamt über Verdachtsfälle und bestätigte Corona-Erkrankungen. Das sagt der Schulleiter:

 

Es blieb vergleichsweise sehr lange ruhig an unserer Schule. Doch die Mitteilungen des Gesundheitsamtes über positive Testergebnisse erreichen uns seit gestern. Ebenfalls spricht das Gesundheitsamt Quarantäne bei Verdachtsfällen aus, bis ein Testergebnis vorliegt. 
Seit heute wissen wir auch um eine infizierte Lehrkraft.
Diese Entwicklung innerhalb von zwei Tagen löst Sorgen aus, zumal sich nicht nachhalten lässt, ob Infizierungen in der Schule stattfinden, oder ob sie in die Schule hineingetragen werden.

Sorge darüber, ob die Schule ein sicherer Ort ist, gibt es vor allem bei vorerkrankten Personen in den Familien.

Ich möchte an dieser Stelle das Verfahren transparent machen um damit aufzuzeigen, dass alle Beteiligten sehr gewissenhaft agieren:

Wie ist der Informationsaustausch?
Das Gesundheitsamt informiert die Schule über
a) Quarantäne
b) Verdachtsfälle
c) positiv getestete Personen der Schulgemeinde.
Nach unserer Erfahrunge passiert diese Information sehr zeitnah.
Vorab informiert das Gesundheitsamt die Familien.
Zusätzlich informieren wir das Gesundheitamt, wenn Häufungen in einer Klasse auffällig werden sollten.

Was passiert in unserer Schule mit den Informationen?
Wir informieren das Lehrerkollegium ...
... um zu vermeiden, dass ein Kind trotz Quarantäne am Unterricht teilnimmt,
... damit betroffene Kinder mit Lernaufgaben versorgt werden.

Wir teilen innerhalb weniger Stunden (auch am Wochenende) dem Gesundheitsamt mit ...
... welches Hygienekonzept an unserer Schule gilt,
... welche Kinder in der jeweiligen Klasse/im Kurs sind (mit Kontaktdaten),
... wo welches Kind im Unterricht mit welchen Abständen sitzt (Sitzpläne),
... welche Kinder an den jeweiligen Tagen nicht in der Schule waren.

Wer wird getestet?
Getestet werden in der Regel nur die unmittelbaren Sitznachbarn des infizierten Kindes. 
Anfangs wurden auch noch weiter entfernt sitzende Kinder getestet. Die Auswertung dieser Testergebnisse hatte zur Folge, dass weiter entfernt sitzende Personen von einer Infizierung ausgeschlossen seien.

Wie geht die Schule mit der Einhaltung der Hygienestandards um?
Zugegeben: Der heute ausgegebene Rundbrief "Sekundenzeiger" wurde kopiert, bevor uns die Nachrichten über positive Testergebnisse erreichten. Auch wenn die dort eingangs genannte Zahl der Infizierten an unserer Schule nicht mehr aktuell ist, so sind dort die Ergänzungen unseres Hygienekonzeptes benannt, die wir in den letzten Wochen vorgenommen haben. Hier eine kurze Zusammenfassung:

"Maskenpflicht"
Wenn wir den Eindruck haben, dass trotz Ermahnungen die "Maskenpflicht" nicht eingehalten wird, machen wir konsequent von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen die Kinder - nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten - der Schule.

Kiosk
Ansammlungen vor dem Kiosk haben dazu geführt, dass ab dem 3.12. nur noch Klassenbestellungen möglich sind. Der Verkauf an Einzelpersonen ist eingestellt.

Nach wie vor gilt:
- Stoßlüften
- geteilte Schulhofbereiche
- Abholen der Klassen vom Schulhof zu Schulbeginn und nach Pausen
- Nutzung der Desinfektionsspender in den Gebäuden
- Zwischendesinfektion der Fachräume und Materialien- soweit Desinfektionsmittel verfügbar sind
- "Einbahnsystem" in Treppenhäusern und vor den Toiletten
- Klassenzuweisungen in der Mensa
- Schichtbetrieb in der Mensa
- keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Pausenraum, Lernzonen, Bibliothek)
- keine klassenübergreifenden Angebote (mittags, AGs)

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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