SponsorenlaufIn diesem Jahr spendeten wir einen Teil des Erlöses unseres Sponsorenlaufs an das Malteser Kinder- und Jugendhospiz.

So konnten jetzt die Vertreter der Schule (die Lehrerinnen Anja Knoch und Barbara Tappe, die Schulsozialarbeiterinnen Zehra Kaddatz und Katharina Kentafi und die Schülerinnen und Schüler Josi, Mika, Joy, Dominik, Lena und Leonie) jetzt einen Scheck in Höhe von 600,-€ an dessen Mitarbeiterin Silke Willing übergeben. Der Kinder– und Jugendhospizdienst, der in diesem Jahr 10 Jahre existiert, begleitet und unterstützt lebensverkürzend oder lebensbedrohlich erkrankte Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene und deren Geschwister, Eltern und Angehörige.

Bei der Übergabe wurde vereinbart, dass der Malteser Hospizdienst die Schüler der Reinoldi-Sekundarschule im Rahmen einzelner Unterrichtsstunden oder des Projektunterrichts über seine Arbeit informiert.

Die Spendenwanderung der Reinoldi-Sekundarschule findet in jedem Schuljahr statt und führt alle Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlich langen Strecken in die grüne Umgebun

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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