Bildungsnetzwerk MengedeBNW

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Das Bildungsnetzwerk Mengede ist aus dem Netzwerk 11 von "Schulen im Team" entstanden.

Es handelt sich um eine Vernetzung aller Schulen im Stadtbezirk Mengede.

In vier Arbeitsgruppen wird seit 2013 an folgenden Themen gearbeitet:

Bildungspass: Ein kompetenzu- und stärkenorienteres Portfolie, das jede Schülerin und jeder Schüler ab der dritten Klasse im Stadteil individuell führt und gestaltet.

Elterninformationsbörse: Jährlich findet im November eine zentrale Informationsveranstaltung statt, um das Neztwerk vorzustellen und gebündelt zu den Schulformen der Sekundarstufe I zu informieren.

Sonderpädagogische Unterstützung: Die Schulen im Sekundarstufenbereich kooperieren mit der Wilhelm-Rein-Schule (Förderschule) u. a. in den Bereichen "Beratung", "Fortbildungen", "Innere Differenzierung"; Berufsorientierung".

Terminabsprachen: Ein Jahresterminplan wird für alle Schulen im Stadtteil erstellt, um gemeinsame Veranstaltungen, Absprachen etc. zu erleichtern.

 

Das Netzwerk setzt seine Arbeit im Rahmen von RuhrFutur fort.

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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