Neuaufnahmen von Schulformwechslern

Sie möchten Ihr Kind von einer anderen weiterführenden Schule innerhalb Dortmunds abmelden und bei uns anmelden, ...

a) ... obwohl aufgrund der Versetzungsbestimmungen kein Schulformwechsel verpflichtend ist.

Sie stehen also vor der Entscheidung, ob es nicht besser wäre, wenn Ihr Kind freiwillig zu uns wechselt.
• Sie dürfen gerne einen Termin mit uns vereinbaren, um ein Erstgespräch zu führen. Hierzu ist unsere entsprechende Abteilungsleitung (Klassen 5 - 7 oder Klassen 8 - 10) zuständig. 
• Ein Wechsel ist grundsätzlich nur bis einschließlich Klasse 8 möglich.
• Es muss von uns geprüft werden, ob aufgrund des bisherigen Wahlpflichtbereichs Ihres Kindes die Laufbahn an unserer Schule fortgesetzt werden kann.
• Sollten wir in einem Erstgespräch die Perspektive für einen Schulwechsel geben, ist es erforderlich, dass sie sich mit ihrer bisherigen Schule besprechen. Die Schule soll dann bitte mit uns Kontakt aufnehmen und einen Schulwechsel befürworten. 
• Bei einem solchen freiwilligen Wechsel können Sie zur Zahlung des Eigenanteils gemäß dem Lehrmittelfreiheitsgesetz erneut herangezogen werden.
• Eine Aufnahmeverpflichtung besteht bei einem von den Eltern gewünschten Schulformwechsel für uns nicht.

b) ... weil aufgrund der Versetzungsbestimmungen ein Schulformwechsel verpflichtend ist.

Ihr Kind besucht das Gymnasium/die Realschule und muss aufgrund der Versetzungsbestimmungen die Schule verlassen.
• Grundsätzlich ist eine weitere Schulform des gegliederten Systems (Hauptschule, Realschule) für die Aufnahme Ihres Kindes zuständig.
• Gerne prüfen wir in einem Erstgespräch, ob wir einen Wechsel an unsere Schule ermöglichen würden.
   Hierzu ist unsere entsprechende Abteilungsleitung (Klassen 5 - 7 oder Klassen 8 - 10) zuständig.
• Eine Aufnahmeverpflichtung besteht bei einem von den Eltern gewünschten Schulformwechsel für uns nicht.