CoronaFür Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 besteht  die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Die Notbetreuung richten wir bei Bedarf ein, für die Tage

21.12., 8.00 Uhr bis 15:30 Uhr
22.12., 8:00 Uhr bis 13:55 Uhr
07.01., 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
08.01., 8:00 Uhr bis 12:35 Uhr

Die Notbetreuung gilt auch für Kinder im Gemeinsamen Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung über die Jahrgänge 5 und 6 hinaus, da diese Kinder häufig keine lebensalterskonforme Entwicklung aufgrund ihrer komplexen Beeinträchtigungen aufweisen. 

Kinder, die im Unterricht durch Schulbegleitungen unterstützt werden, haben auch während der Betreuungszeiten Anspruch auf diese Unterstützung.

Für die Planbarkeit ist eine vorherige Beantragung über das Sekretariat erforderlich bis zum 14.12.2020 für die Tage im Dezember und bis zum 18.12. für die Tage im Januar.

Der vom Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) bereitgestellte Antrag ist in Papierformat im Sekretariat erhältlich und hier als Download abrufbar (bitte anklicken).