Im folgenden Kasten sind tagesaktuelle Informationen. Darunter folgt eine Chronologie der gültigen Mitteilungen. Die neuesten Informationen stehen immer oben. 

Zusammenfassung wesentlicher Informationen.

• Empfehlung zum Masketragen in Gebäuden

• bei pos. Testergebnis: selsbstständig 10 Tage (verkürzt 5 Tage) in häusliche Isolation begeben

In der folgenden Chronologie werden im nachhinein Informationen gelöscht, wenn die Inhalte wegen aktueller Entscheidungen nicht mehr stimmen.

Osterferien 2022
Die Masken- und Selbsttestpflicht besteht nach den Ferien nicht mehr.
Innerhalb unserer Schule sprechen wir die Empfehlung aus, Masken weiterhin zu tragen. 
Die Verantwortung, Infizierungen festzustellen, sich in häusliche Isolation zu begeben, liegt laut Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) künftig in den Familien.

Dienstag, 5.04.2022:
Positiv Getestete: selbstständig für 10 Tage ab Symptombeginn (Berechnung max. 2 Tage vor pos. Test möglich) oder ab positivem Testergebnis in Quarantäne begeben. Verkürzung ab dem 7. Tag bei mind. 48 stündiger Symptomfreiheit mit einem neg. Schnelltest einer zertifizierten Teststelle.
Schulen melden dem Gesundheitsamt positive Testergebnisse.
Bei Häufungen von pos. Fällen in einer Klasse/Kurs benachrichtigen wir das Gesundheitsamt. Dort erfolgte eine Beurteilung über mögliche weitere Maßnahmen.

  

 

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Mitteilungen des Dortmunder Gesundheitsamtes  (hier klicken)

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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