Selbsttestpflicht & Schulstart nach den Osterferien
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Updatde Freitagabend (16.4.): Der folgende Artikel ist nicht mehr gültig, wegen der Schulschließungen in der nächsten Woche.
Ab Montag, dem 12. April, gelten auf Grundlage der letzten Schulmail des MSB folgende Regelungen:
Klassen 5 - 9: Lernen auf Distanz (keine Anwesenheiten in der Schule)
Klassen 10: Präsenzunterricht (in der Schule) und Pflicht zum Selbsttest
Hierbei gilt für alle Klassen/Kurse unser letztes Zeitraster, das wir für den Wechselunterricht entwickelt hatten:
Stundenraster vom 12.04. – 16.04.
Mo, Di, Do* | Di | Fr | ||
1. Std. 8.00 - 9.00 Uhr |
1. Std. 8.00 - 9.00 Uhr |
1. Std. 8.00 - 9.00 Uhr |
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2. Std. 09.05 - 10.05 |
2. Std. 09.05 - 10.05 |
2. Std. 09.05 - 10.05 |
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3. Std. 10.10 - 11.10 |
Pause | Pause | ||
Pause | 3. Std. 10.30 - 11.30 |
3. Std. 10.30 - 11.30 |
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4. Std. 11.35 - 12.35 |
4. Std. 11.35 - 12.35 |
4. Std. 11.35 - 12.35 |
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6. Std. 12.40 - 13.40 |
5. Std. 12.40 - 13.40 |
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7. Std. 13.45 - 14.45 |
*Die fünfte Stunde war im vollen Präsenzunterricht montags, mittwochs und donnerstags die Mittagspause.
Aus technischen Gründen wird hier die fünfte Stunde nicht aufgeführt.
Hier ist das Stundenraster als Download.
Für die Klassen 5 - 9 gilt der Distanzunterricht (von zu Hause): Es gelte die bewährten Regelungen: b) Analoges Lernen: |
Für die Klassen 10 gilt im Präsenzunterricht: Der Unterricht findet in Halbklassen in den Klassen- und Fachräumen statt. Vor den Pausen: Gruppe 1 Die Gruppeneinteilung wird von den Klassenleitungen vorgenommen.
Testpflicht für alle Personen im Präsenzunterricht (Klassen 10 und Lehrkräfte) Der Selbsttest kann durch das Vorlegen eines gültigen negativen Testergebnisses eines amtlichen Schnelltests ersetzt werden. Dieser ist höchstens 48 Stunden gültig. |