Hier sind die wesentlichen Informationen für den vom Ministerium angekündigten Schulstart im "Distanzunterricht" und für Betreuungsangebote.
Hier teilen wir mit, wie wir in dieser und in der nächsten Woche starten werden.

Zitate sind entnommen der Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung vom 6. Januar 2021 (www.bildungsportal.nrw.de).

Distanzunterricht:

"Der Präsenzunterricht wird bis zum 12. Februar ausgesetzt."
Das bedeutet: In der Schule findet kein Unterricht statt. Alle Kinder lernen zuhause.

Nachdem die Klassenleitungen erfasst haben, welche technischen Voraussetzungen jedes einzelne Kind erfüllt, richten sich unsere Lernangebote auf Kinder die mit und die ohne digitale Medien (iServ) zuhause arbeiten.

Kinder, die mit iServ arbeiten Kinder, die nicht mit iServ arbeiten

- einloggen zu jeder Unterrichtsstunde (Fachergruppe I und Fächergruppe II = Haupt- und Nebenfächer)

- in der Regel kein Distanzlernen für Lernzeiten, Klassenrat, Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften

laden die bearbeiteten Aufgaben oder Zwischenergebnisse in der Regel bis 18 Uhr des Unterrichtstages hoch

- Lehkräfte geben Rückmeldungen in der Regel bis zur nächsten Unterrichtsstunde des Faches

In jeder Unterrichtsstunde:
Die Lehrkraft ist über iServ erreichbar.

kommen dienstags in die Schule und holen ihre Wochenarbeitspläne ab
Dazu ist für jedes benannte Kind ein Schubfach im Foyer bereitgestellt.

Die Aufgaben sind umfänglich bis zum nächsten Dienstag zu bearbeiten und dann in das Schubfach zu legen

Zeiten:
Jahrgang 5 10 – 11 Uhr
Jahrgang 6: 11 - 12 Uhr
Jahrgang 7: 12 - 13 Uhr
Jahrgang 8: 13 – 14 Uhr
Jahrgänge 9 und 10: 14-15 Uhr

 

 "Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben."

Betreuungsangebote:
"Alle Schulen bieten (...) ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (...), der eine besondere Betreuung erfordert (...), muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten."

De Betreuungsbedarf muss vorab von den Eltern schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular gibt es hier.

Der Antrag muss bitte umgehend vor Beginn der Notbetreuung persönlich, im Briefkasten auf dem Schulgelände oder als Anlage einer EMail (reinoldi-sekundarschule@stadtdo) eingereicht werden.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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