beim Vorlesen tn 2Stina, Samantha und Nevio haben beim Vorlesewettbewerb ihrer sechsten Klassen gewonnen. Eine(r) von tritt für unsere Schule an.

 

Die erste Runde fand in der Klasse statt. Jede Klasse ermittelte ihre(n) beste(n) Vorleser(in).

Die drei dürfen sich nun für die Endausscheidung wieder ein Buch aussuchen. 

Und so läuft das Vorlesen vor der Jury ab, um das Kind zu auszuwählen, das unsere Schule beim Vorlesewettbewerb vertreten darf.

In der ersten Runde wird drei Minuten aus dem Buch der eigenen Wahl vorgelesen.
In der zweiten Runde wird ein unbekannter Text vorglesen.

Jedes Kind sucht sich für die erste Runde ein Buch aus, das ihm gefällt.
Es sucht eine passende Textstelle aus.
Zunächst stellt das Kind das Buch vor. Dabei werden Titel, Autor, Inhalt und die Textstelle benannt.

Bewertet wird:
Erste Runde (eigenes Buch)
• Wird das Buch anhand der Vorgaben vorgestellt?
• Wird die Lesezeit eingehalten?

Lesetechnik:
• Wird flüssig und sicher vorgelesen? 
• Wird in einem angemessenen Tempo vorgelesen?

Interpretation:
• Wird die Stimmung des Textausschnittes (spannend, traurig, lustig, ...) wiedergegeben?

Samantha mit Urkunde tn 2

Siegerin: Samantha (6b) 

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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