SpritzeDas Angebot an Schülerinnen und Schüler, sich impfen zu lassen, wurde nun für die Altersgruppe der 12- bis 15jährigen erweitert.

 

Eine Rückmeldung an die Klassenleitungen ist bitte diese Woche zu richten, indem die Impfwilligen die in der Schule ausgeteilte Annahmeerklärung bei der Klassenleitung abgeben. Das Angebot an die über-16jährigen Schülerinnen und Schüler, sich mit Pendelbussen von der Schule zu einem Impfzentrum fahren zu lassen, wurde nun auch für Jüngere erweitert.
Die Stadt Dortmund organisiert diese Möglichkeiten einer Erstimpfung. 

Wir als Schule unterstützen diese Aktion ausdrücklich, denn es ist in unserem Interesse, dass wir uns der Ausbreitung des Corona-Virus‘ entgegenstellen und uns davor schützen.

Die Mitteilung der über-16-jährigen an die Schulen erfolgte am vergangenen Freitag und heute haben wir die Anzahl der Impfwilligen heute gemeldet. Eine Zustimmung der Eltern sei hier nicht erforderlich. Trotzdem haben eine Information an die Eltern gerichtet.

Heute wurde das Impfangebot nun auch für 12-15jährige ausgeweitet. Auch hier müssen wir die Anzahl der Impfwilligen innerhalb weniger Tage mitteilen, damit der Einsatz der Pendelbusse und der erforderlichen Impfdosen geplant werden kann. Eine Einwilligung der Eltern ist erforderlich. Diese Einwilligung verteilen wir morgen (31.08.) an alle 12-15jährigen.

Es können nur Erstimpfungen vorgenommen werden. Ein zweiter Impftermin muss über den Hausarzt/Kinderarzt vereinbart werden.
Der Impfstoff Johnson&Johnson, bei dessen Verwendung eine Zweitimpfung nicht erforderlich ist, ist für diese Altersgruppe nicht zugelassen.

Die Impftermine sind in folgenden Zeiträumen:

Ü16: 2. – 9. September

U16: 13. – 30. September

Diese Aktion wird durch einen Film unterstützt, der über den folgenden Link aufrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=BU0gvkARgOs

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
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Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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