Spritze

Wir unterstützen die Möglichkeit, dass Schüler*innen mit Bussen von ihren Schulen zu den Corona-Impfzentren gefahren werden.

 

Am vergangenen Freitag wurden die Schulen vom Schulverwaltungsamt über diese Möglichkeit informiert; bereits am Montag sind die entsprechenden Jugendlichen namentlich zu melden.

Der Zeitraum für die Imfpungen ist vom 2. bis zum 9. September.

Zugegeben: Der Zeitplan für die Erfassung und Nennung der Impfwilligen ist sehr "sportlich". Unsere Schulleitung begrüßt aber diese Aktion des Schulverwaltungsamtes und des Gesundheitsamtes ausdrücklich und spricht sich eindeutig für das Impfen möglichst vieler Schülerinnen und Schüler unserer Schule aus.

Wir haben eine Abfrage in den Klassen vorbereitet, so dass wir unseren Schüler*innen dieses Angebot gerne ermöglichen werden.

Die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass eine Einverständniserklärung der Eltern nicht notwendig sei. Unabhängig von dieser Rechtslage werden wir die Eltern der entsprechendne Schüler*innen über die Impfmöglichkeit informieren.

Nach den Rückmeldungen werden die Planungen konkretisiert.

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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