Iss okWir haben uns vorgenommen, das Wassertrinken an unserer Schule zu fördern. Es ist geplant, einen Trinkbrunnen in der Eingangshalle aufzustellen. 

An dem Trinkbrunnen können selbst mitgebrachte Wasserflaschen kontaktlos mit Wasser befüllt werden.

Seit 2017 nehmen wir an einem Projekt des Gesundheitsamtes Dortmund mit dem Namen „Iss ok in Dortmund“ teil. Ziel dieses Projektes ist es, im Schulalltag ein ausgewogenes, gesundes Ernährungsverhalten zu ermöglichen. Dazu gehört ganz wesentlich das Trinken von Wasser. Wer ausreichend Wasser trinkt, kann sich besser konzentrieren. Außerdem schützt das Wassertrinken vor Übergewicht und Fehlernährung. Das ist das Ergebnis vieler Studien. Eine davon wurde sogar in Dortmund durchgeführt (Trinkfit-Studie, www.flissu-fke.de).

Die Qualität des Dortmunder Wassers ist hervorragend und bestens untersucht. An jeder Schule Dortmunds finden regelmäßige Kontrollen des Leitungswassers durch das Gesundheitsamt statt.

Durch Spendengelder konnten in diesem Jahr Trinkflaschen für die neuen Fünftklässler*innen angeschafft werden, die am ersten Schultag verteilt werden. Sie sollten mit einem wasserfesten Stift mit dem Namen beschriftet und nur für Wasser verwendet werden.

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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