CoronaAb Montag, dem 14.12., gibt es neue Regelungen zum Schulbesuch. Diese fassen wir hier zusammen und stellen dar, wie wir damit umgehen.

Klassen 5-7:
• Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
• Frühester Zeitpunkt ist der 14. Dezember.
• Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
• Die Eltern melden schriftlich das Aussetzen des Präsenzunterrichts bei den Klassenleitungen an.
• Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht gleichzusetzen mit einem Aussetzen der Schulpflicht. Es gilt das "Lernen auf Distanz".
• Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, erfolgt diese in Absprache mit der Klassenleitung.
Die Versorgung mit Aufgaben geschieht über unsere Lernplattform auf der Homepage bzw. über iServ.

Klassen 8-10:
• Die Schüler*innen bleiben zu Hause, es gilt "Lernen auf Distanz".
• Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht gleichzusetzen mit einem Aussetzen der Schulpflicht. Es gilt das "Lernen auf Distanz".
• Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, erfolgt diese in Absprache mit der Klassenleitung.

Wir wissen um Schwierigkeiten bei den technischen Voraussetzungen in manchen Familien. 
Die vom Ministerium zugesagten Geräte für "bedürftige Familien" stehen noch nicht zur Verfügung. Folglich versuchen wir, bestmöglich mit den vorhandenen Möglichkeiten umzugehen. Sollten sich hierbei Schwierigkeiten wegen ergeben, sind bitte die Klassenleitungen darüber zu informieren, um nach Alternativen zu suchen. 

Folgende Vorgehensweisen sind an unserer Schule geplant:

Klassen 5-7:

Wann und wie melde ich mein Kind für das Lernen auf Distanz/den Präsenzunterricht an?
Bis Samstag um 16 Uhr senden Sie (Eltern/Erziehungsberechtigte) bitte den Klassenleitungen eine Email und teilen darin mit, ob Ihr Kind in der bevorstehenden Woche im Präsenzunterricht oder im Lernen auf Distanz ist. Die Email-Adressen sind hier hinterlegt:

Alle Klassen:

Zu welchen Zeiten arbeiten die Kinder?
Der Unterricht findet gemäß Stundenplan statt
a) für Kinder im Präsenzunterricht im Klassenraum (nur Klasse 5-7) oder,
b) für Kinder im Lernen auf Distanz am Gerät.

Wie kommen die Kinder an die Aufgaben?
Die Lehrer*innen stellen Aufgaben über die Messenger-Funktion von iServ bereit. Alle Kinder haben ihre eigenen Zugangsdaten. Ein Einloggen ist grundsätzlich nur zu Beginn der Stunde erforderlich. Dann kann in der Regel offnline gearbeitet werden. Lehrkräfte werden durchaus auch Wochenplanarbeiten stellen, die aber in den Stundenplanstunden zu erledigen sind. Am Ende einer jeweiligen Stundenplanstunde werden die Arbeitsergebnisse hochgeladen (z. B. als Dokument, als Foto).
Die Arbeitsergebnisse werden vollumfänglich benotet.
Während dieser Stundeplan-Stunden können die Kinder bei Fragen/Problemen über iServ Kontakt mit der Lehrkraft aufnehmen.

Unterichtsausfälle wegen erkrankter Lehrer*innen
Unterrichtsausfälle aufgrund von Erkrankungen der Lehrkräfte werden im Lernen auf Distanz nicht vertreten. Über iServ wird jeden Tag an alle Kinder mitgeteilt, wenn Lernen auf Distanz ausfällt.

Was muss ich tun, wenn man Kind in der Woche erkrankt?
Teilen Sie die Erkrankung des Kindes bitte tagesaktuell als Email an die Klassenleitung.

Wann hat mein Kind Zugriff auf Materialien, die in der Schule gelagert sind?
- Montag in der Mittagspause

 

 

 

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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