LaptopDas Ministerium hat mitgeteilt, Computer für Schülerinnen und Schüler zu finanzieren. Wie sieht's aus?

 

Vorab: 
Die Ankündigung des Ministeriums ist noch nicht umgesetzt. Ein Zeitplan hierzu ist uns nicht bekannt.

Das ist geplant:
Finanziert werden sollen durch ein sogenanntes Sofortausstattungsprogramm "digitale Endgeräte" für bedürftige Familien. Dafür sollen 178 Millionen Euro von Bund, Land und Kommunen bereitgestellt werden. Die Geräte verbleiben im Besitz des Schulträgers (Stadt Dortmund) und werden den Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt. (vgl. Bildungsportal NRW:   https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200722_FR/index.html)

So verläuft die Beantragung:
Der Schulträger (Stadt Dortmund) beantragt die Gelder über die Bezirksregierung (Arnsberg) beim Ministerium (Düsseldorf). Der Schulträger beschafft die Geräte und stellt sie den Schulen zur Verfügung.

Das ist Stand der Dinge:
Der Schulträger (Stadt Dortmund) hat die Schulen darüber informiert, dass es außer den Ankündigungen noch keine weiteren Informationen zur Umsetzung gibt. Regelungen zum Verteilmodus seien bisher vom Ministerium noch nicht mitgeteilt worden.

Das sagt unser Schulleiter:
Während der Corona-Schulschließung wurde unsere sehr gute digitale Ausstattung im Neubau funktionsfähig gemacht. Die Termine für unsere Lehrerfortbildungen mussten verschoben werden, da wegen der Pandemie die Moderatoren nicht zur Verfügung standen. Deshalb haben wir mit eigenem Personal Lehrerfortbildungen organisiert, um zumindest die Nutzung der interaktiven Tafeln und unserer IPads allen Lehrkräften zu ermöglichen. Viele unserer Lehrkfräfte haben sich auch seit Beginn der Schulschließungen intensiv zum Thema Digitalisierung im Unterricht fortgebildet.
Derzeit sind wir in der Vorbereitung der letzten Abstimmungen zu den Verfahren der Geräteausleihe unserer IPads in der Schule.

Die Umsetzung ist aber nicht ganz einfach:
- Die Kompetenzen innerhalb eines Kollegiums sind sehr unterschiedlich.
- Forbildungen des Gesamtkollegiums waren bisher nicht möglich.
- Digitale Bildung bedeutet weitaus mehr, als die Tafel oder Papier durch einen Computer zu ersetzen. Der Einsatz von Computern ermöglicht vielmehr bisher nicht dagewesene Chancen Lernzusammenhänge darzustellen, Lernprodukte zu erstellen, Wissen zu sichern und zu vernetzen, Ergebnisse zu übertragen, zu präsentieren und zu festigen. Diese unterschiedlichen Phasen eines Unterrichts müssen intensiv geplant und dann auch innerhalb des Kollegiums abgestimmt werden. Dazu gehört auch eine Festlegung auf eine Auswahl von Programmen/Apps. Dies braucht Zeit für Erfahrungen und Absprachen. Dafür gibt es - neben den vielen anderen wichtigen Schulentwicklungsthemen - keine zusätzlichen Ressourcen.

Liebend gerne hätten wir deutlich mehr Endgeräte zur Verfügung. Die Bereitstellung von Geräten wäre ein hilfreicher Impuls, um eine größtmögliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern das Arbeiten mit den Geräten zu ermöglichen. Weitere Geräte würden uns in dieser Hinsicht weiter nach vorne bringen, denn eigentlich müssten alle Schülerinnen und Schüler über digitale Endgeräte verfügen

Wir bleiben weiter "am Ball", um unseren Schülerinnen und Schülern bestmögliche Chancen auf eine digitale Bildung zu bieten.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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