skifreizeit tnWir werden im Schuljahr 2018/'19 erneut eine Skifahrt anbieten. Die Reise führt uns auch in diesem Jahr wieder nach Südtirol.


Das kleine und idyllisch gelegene Skiegebiet liegt in der Nähe der Stadt Meransen. Der Reisezeitraum ist die letzte Woche vor den Osterferien. Für die Teilnahme dürfen sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 ohne und mit Skierfahrungen bewerben.

Ab dem zweiten Schulhalbjahr wird die Skifahrt jeden Freitag nach dem Unterricht in einer AG vorbereitet. Die AG-Teilnahme ist verbindlich. Hier geht es nicht nur um körperliche Fitness (Skigymnastik), sondern auch um die Vermittlung theoretischer Grundlagen, um sich sicher im Skigebiet aufzuhalten.

Wir werden vor Ort alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unterschiedliche Leistungsgruppen einteilen. Jede Gruppe wird von einer Lehrkraft unserer Schule beutreut.
Alle Skilehrerinnen und -lehrer sind Lehrkräftte unserer Schule; unter ihnen ein zertifizierter Skilehrer. Alle weiteren Lehrkräfte verfügen über entsprechende Erfahrungen und Qualifizierungen, um Schülerinnen und Schüler im Skifahren ausbilden zu dürfen.

Das obige Foto entstand während unserer letzten Skifahrt im Schuljahr 2016/2017.

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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