Wir gewinnen den Fotowettbewerb

Die Intessengemeinschaft Westerfilde hatte zum Fotowettbewerb mit dem Titel "So schön ist Westerfilde" aufgerufen.

Genau die richtige Herausforderung für uns. Schließlich gibt es echt nette Ecken in unserer Schulemgebung. Wir zogen also los, raus aus der Schule, richtung Westen. Nach wenigen hundert Metern erklimmen wir den Hang mit Ausblick über ganz Dortmund. Dort finden wir auch schöne Motive:

Bauernhof, Wiesen & Felder, Reiterhof, Wald- und Feldwege ...

Auf dem Rückweg übt das Ortseingangsschild noch einen besonderen Reiz als Fotomotiv aus. 

Neben unserer Klassenlehrerin Frau Kirchhoff war auch unser Schulleiter als Fotograf dabei. Bei der Gestaltung der einzelnen Bilder war die Idee - passend zum Fototitel - die schöne Landschaft darzustellen. Deshalb sind die Potraits bewusst unscharf abgelichtet; die Landschaft im Hintergrund jedoch fokussiert.

Übrigens: Auch die 6c beteiligte sich. Wegen der hohen Anzahl der Bilder, die von der Schule eingegangen sind und den größten Teil aller Einsendungen ausmachte, haben wir den Fotowettbewerb mit einem Geldpreis gewonnen.

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Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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