In der letzten Woche besuchten Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 der Reinoldi-Sekundarschule die WIHOGA (Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie) in Dortmund. Um 8.15 Uhr ging es mit einer Begrüßung durch den Leiter des Bildungsgangs "Berufsfachschule" Herrn Gast los. Danach stand als erstes eine Unterrichtsstunde in der Demoküche auf dem Plan. Dort war das Thema der Stunde „Zubereitung einer Wildsauce“. In der Demoküche sah es ein bisschen so aus wie beim Kochduell. Der Kochlehrer Herrn Willms stand unten in der Küche und die Schüler saßen erhöht davor, so dass jeder einen guten Blick auf die Vorgänge in der Küche hatte. Über dem Herd war ein Spiegel angebracht, so konnte jeder auch gut sehen, was in dem Kochtopf passierte. Kocht es? Schäumt es? Herr Willms erklärte jeden Handgriff ganz genau.

Als nächstes stand eine Unterrichtsstunde im Fach Restaurantlehre bei Herrn Schmedding auf dem Stundenplan. Hier lernten wir den Unterschied zwischen Sekt und Champagner kennen. Warum der Champagner nicht Sekt heißt, welche Rebsorten für den Sekt genutzt werden und wie die Herstellung von Champagner und Sekt funktioniert.

Nach einer kleinen Pause ging es in Kleingruppen in die Praxisdurchgänge. Eine Gruppe begann mit dem Restaurantleiter Herrn Schmedding im Restaurant Servierten zu falten (Fachbegriff: Servietten brechen), Spezialbestecke kennenzulernen und deckte anschließend die Tische im Restaurant mit Besteck, Servietten und Gläsern ein. Die andere Gruppe begann mit dem „Housekeeping“ (bedeutet: Reinigung und Instandhaltung des Hotels). Frau Becker, die Chefin für diesen Bereich zeigte uns das zur WIHOGA gehörende Hotel. In einem Demozimmer wurde uns gezeigt, wie man ein Bett korrekt bezieht, die Kissen richtig hinstellt und die Bettdecke richtig zusammenfaltet, damit es einladend für einen Gast ist.

Anschließend ging es in einen Raum in dem uns Frau Becker mit zwei ihrer Schülerinnen zeigte, wie man Hemden korrekt bügelt und Handtücher zu Herzen oder Schwänen drehen kann. Nachher gab es einen ganzen Schwanenschwarm aus Handtüchern und viel Spaß am Arbeitstisch.

Danach gingen wir alle zusammen in einen Klassenraum und Herr Gast stellte uns die Ausbildung- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Gastgewerbe vor. Keiner von uns konnte sich vorstellen, dass dieser Bereich so vielseitig ist und so viele Möglichkeiten bietet. Schaut euch am besten einmal die Homepage der WIHOGA an, dann könnt ihr euch sehr gut über alles informieren.

www.wihoga.de

Den Abschluss des Tages bildete ein gemeinsames Mittagessen an dem selbst gedeckten Tisch im Restaurant. Bedient wurden wir dabei von den Schülerinnen und Schülern der WIHOGA. Für uns alle war es ein super interessanter und informativer Tag, den wir sehr genossen haben.

Für alle, bei denen wir Interesse geweckt haben, wäre ein Besuch der WIHOGA - Infotage am Sa.30.01.2016 und Sa.04.06.2016 von 10.00-14.00 Uhr zu empfehlen. Wenn ihr einen Schnuppertag machen möchtet, könnt ihr euch an Herrn Gast (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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