Zur Schulpflegschaft gehören die aus allen Klassen gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter: zwei je Klasse.

Zur Schulkonferenz gehören neben dem Schulleiter 4 Elternvertreter, 4 Lehrkräfte und 4 Schülervertreter.

Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht, Schulpflegschaftssitzung und Schulkonferenz unmittelbar aufeinander folgen zu lassen. Wichtige Themen der Schulkonferenz können vorab in der Schulpflegschaftssitzung thematisiert werden. Die Elternvertreter der Schulkonferenz können dann mit einem Meinungsbild in die Schulkonferenz gehen.

Entsprechend sind die Themen in der Regel auch in der Lehrerkonferenz und in der Schülervertretungssitzung (SV) besprochen worden.

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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