TterUm alle Anfragen der Grundschulklassen zu ermöglichen, legten wir "Sonderschichten" ein. Die Kriminalfälle waren in diesem Jahr "der Renner".

Am meisten gefragt wurde von den Grundschulklassen die Einheit "Urkundenfälschungen". Doch nicht alle Anfragen für das 90minütige Programm konnten für den Dienstag angenommen werden. Um aber nicht abweisen zu müssen, wiederholten wir das Angebot auch am Folgetag.

Gemeinsam mit unseren Chemielehrern Herrn Röttger und Herrn Pätzold fanden die Kinder der vierten Klassen mittels "Chromatografien" heraus, ob der Liebesbrief tatsächlich gefälscht wurde. Mehr zum Inhalt des Workshops wird an dieser Stelle nicht verraten, denn die positive Rückmeldungen von den Grundschulen ermuntert uns, das Angebot für die vierten Klassen im nächsten Schuljahr erneut anzubieten.

In den vergangenen Jahren hatten wir über die Grundschulen interessierte Kinder für unsere Workshops am Nachmittag eingeladen. In diesem Jahr luden wir erstmals komplette vierte Klassen am Vormittag ein. Zusätzlich ermöglichten wir die Teilnahme auch den interessierten Kindern, deren Klassen nicht bei uns waren.

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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