Die ganze Schule feiert mit Lena I. und Kai I.

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Da das diesjährige Prinzenpaar Kai I. und Lena I., Schülerin und Schüler unserer Schule sind, war es für uns ein unbedingter Wunsch, eine gemeinsame Karnevalfeier mit allen Klassen zu organisieren.

Am Freitag, den 13.05. kamen wir geschminkt und verkleidet zur Schule.

Die Klassen hatten Vieles auf die Beine gestellt - Rap, Tanzvorführungen, Sketche und ein Mit-Mach-Programm für alle.

Alle hatten ganz viel Spaß dabei!

Unser Schulleiter, Christian Pätzold, ließ es sich dann auch nicht nehmen und hielt eine mit viel Humor gespickte Büttenrede, die richtig gut bei den Schülern ankam.

Natürlich war der Einzug des Prinzenpaares und ihres Gefolges ein besonderes Highlight. Sie wurden begeistert empfangen und dankten es mit ganz viel Kamelle.

Weitere Infos zu "unserem", dem Kinderprinzenpaar von Dortmund gibt es hier: http://kinderprinzenpaar-dortmund.de/

 

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Unsere Schulleitung, ... ... Frau Gellermann ... ... und alle Klassen.
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Gutes Programm ... ... gute Verkleidung ... ... gute Laune!
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Ganz schön alt geworden! Ganz schön voll! Ganz sicher!
     

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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